Verleihung der Missio Canonica
Zum Bericht auf der Bistums-Homepage gelangen Sie hier. Hier dürfen wir das Grußwort von Herrn AD Thomas Unger (Regierung der Oberpfalz) veröffentlichen.
Zum Bericht auf der Bistums-Homepage gelangen Sie hier. Hier dürfen wir das Grußwort von Herrn AD Thomas Unger (Regierung der Oberpfalz) veröffentlichen.
Zum Erwerb einer Zusatzqualifizierung für den katholischen Religionsunterricht an Grund-, Mittel- und Förderschulen im Bistum Regensburg bietet die Hauptabteilung Schule/Hochschule des Bischöflichen Ordinariats Regensburg folgenden Kurs an: Zusatzqualifizierung von Grund-, Mittel-
Anregungen für die Praxis des RU in Grund-, Haupt- und Förderschulen DIESE SEITE WIRD ZUR ZEIT AKTUALISIERT UND ÜBERARBEITET
Lehrpläne für alle Schularten finden Sie auf den Internetseiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung.
Schulgottesdienste sind grundsätzlich für die gesamte Schule anzusetzen. Ausnahme: Bei sehr großen Schulen aus organisatorischen und pädagogischen Gründen nur für bestimmte Jahrgangsstufen. schulische Veranstaltungen, aber
Art. 7 Abs. 4 BayEUG hält fest: „1Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenzimmer ein Kreuz angebracht. 2Damit kommt der Wille zum
Nicht Bestandteil des Religionsunterrichts ist ein überkonfessionelles Schulgebet. Es steht im pädagogischen Ermessen des Lehrers, ob er den Unterricht mit einem Gebet oder mit einer
Die Schule unterstützt die Erziehungsberechtigten bei der religiösen Erziehung der Kinder, z. B. durch Schulgebet oder Schulgottesdienst. Dabei besteht für alle (Lehrkräfte wie Schüler) die
Religionsunterricht ist in Bayern für die bekenntnisangehörigen Schülerinnen und Schüler Pflichtfach (vgl. Art. 46 Abs. 1 BayEUG; § 27 BaySchO). Die Erziehungsberechtigten haben jedoch
Der Religionsunterricht wird grundsätzlich nach Bekenntnissen getrennt erteilt (vgl. BayEUG Art. 46 Abs. 1).Folgende Besonderheiten sind dabei zu beachten: I) Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft