Kreuz im Klassenzimmer
Art. 7 Abs. 4 BayEUG hält fest: „1Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenzimmer ein Kreuz angebracht. 2Damit kommt der Wille zum
Art. 7 Abs. 4 BayEUG hält fest: „1Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenzimmer ein Kreuz angebracht. 2Damit kommt der Wille zum
Nicht Bestandteil des Religionsunterrichts ist ein überkonfessionelles Schulgebet. Es steht im pädagogischen Ermessen des Lehrers, ob er den Unterricht mit einem Gebet oder mit einer
Die Schule unterstützt die Erziehungsberechtigten bei der religiösen Erziehung der Kinder, z. B. durch Schulgebet oder Schulgottesdienst. Dabei besteht für alle (Lehrkräfte wie Schüler) die
Religionsunterricht ist in Bayern für die bekenntnisangehörigen Schülerinnen und Schüler Pflichtfach (vgl. Art. 46 Abs. 1 BayEUG; § 27 BaySchO). Die Erziehungsberechtigten haben jedoch
Der Religionsunterricht wird grundsätzlich nach Bekenntnissen getrennt erteilt (vgl. BayEUG Art. 46 Abs. 1).Folgende Besonderheiten sind dabei zu beachten: I) Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft
Recht der Kirchen auf Erteilung des Religionsunterrichts gemäß BayEUG Art. 46 Abs. 3: „An den Volksschulen und Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung können die von
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